Stifter werden!

Egal ob Spender oder Ehrenamtlicher, ob mit Geld, Zeit oder Ideen – jeder kann bei der Bürgerstiftung Fronhausen aktiv werden. Stifterin oder Stifter werden Sie durch die einmalige Zahlung von 200€ oder durch kleinere Beiträge über einen Zeitraum von 24 Monaten, die ingesamt 200€ ergeben. Die Stiftung wächst durch die Beteiligung von vielen, auch kleine Beträge helfen. Bürgerstiftungen ermöglichen es damit breiten Bevölkerungsschichten, sich als Stifter zu engagieren. Als Stifterin oder Stifter erwerben Sie sich das Recht, an den Stifterversammlungen teilzunehmen, den Stiftungsvorstand zu wählen und zu entlasten und auch einen gewissen Einfluß auf die Verwendung der Stiftungserträge (Zinsen und Spenden) zu nehmen

Die Ziele sind in der Verfassung der Bürgerstiftung näher definiert.

Stiftungen und Zustiftungen gehen ausschließlich in den Vermögensstock der Bürgerstiftung und bleiben hier erhalten, solange die Bürgerstiftung besteht. Selbst bei Auflösung der Stiftung darf das Stiftungsvermögen nur für Maßnahmen und Projekte verwendet werden, die der Verfassung der Bürgerstiftung entsprechen. Mit den erwirtschafteten Zinsen und sonstigen Erträgen aus dem Vermögensstock darf die Stiftung Projekte fördern, der Vermögenssstock selbst bleibt unangetastet. Neben die einmalige Einzahlung in den Vermögensstock gibt es jedoch noch vielerlei Möglichkeiten, die Stiftung finanziell zu unterstützen. Dies sind z.B.

  • Berücksichtigung im Testament, wenn keine Angehörigen mehr vorhanden sind oder dort nicht bedacht werden sollen,
  • bei persönlichen Feiern anstatt der üblichen Geschenke um eine Zustiftung für die Bürgerstiftung bitten und diese dann an die Stiftung weiterleiten,
  • Sachspenden für den Vermögensstock (z.B. Immobilien oder Teile davon).
  • Spenden von Firmen an die Bürgerstiftung anstelle von Weihnachtsgeschenken an Kunden u.s.w.

Der Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Sie alleine bestimmen, ob eine Zuwendung – gleich welcher Art – in den Vermögensstock kommt und damit für immer erhalten bleibt, indem Sie die Zuwendung ausdrücklich mit dem Verwendungszweck „Zustiftung“ versehen. Wir sind vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und dürfen auch entsprechende Spendenbescheinigungen ausstellen, die bei der Steuererklärung zur Steuerminderung führen.(siehe Steuern).

Spenden

Neben Zustiftungen sind natürlich auch Spenden herzlich willkommen. Spenden werden nicht in den Kapitalstock zugeführt, sondern gemäß der Vorgaben zeitnah zur Unterstützung von Projekten im Sinne der Stiftungsversfassung verwendet.

Wir sind vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und dürfen auch entsprechende Spendenbescheinigungen ausstellen, die bei der Steuererklärung zur Steuerminderung führen.

(Stiftererklärung downloaden)Stiftererklärung

Bankverbindungen/ Stifterbutton? QR code für Banküberweisung für Stiftung und Spende seperat